====== Frist für die Zahlung der Gebühr ====== Regel 45bis.3(c) der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt die Frist für die Zahlung der Gebühr für die ergänzende Recherche. **Regel 45bis.3(c) PCT** Auf die Frist für die Zahlung der Gebühr für die ergänzende Recherche und den zu zahlenden Betrag ist Regel 45bis.2 Absatz c entsprechend anzuwenden. ===== siehe auch ===== Regel 45bis.3 PCT -> [[Gebühr für die ergänzende Recherche]] \\ Beschreibt die Gebühr für die Durchführung der ergänzenden internationalen Recherche.