====== Frist für die Übersetzung des Prioritätsbelegs ====== Regel 76.4 der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt die Frist für die Übersetzung des Prioritätsbelegs. **Regel 76.4 PCT** Der Anmelder ist nicht verpflichtet, einem ausgewählten Amt vor Ablauf der nach Artikel 39 anwendbaren Frist eine Übersetzung des Prioritätsbelegs zu übermitteln. ===== siehe auch ===== Regel 76 PCT -> [[Übersetzung des Prioritätsbelegs Anwendung bestimmter Regeln auf Verfahren vor den ausgewählten Ämtern|Übersetzung des Prioritätsbelegs; Anwendung bestimmter Regeln auf Verfahren vor den ausgewählten Ämtern]] \\ Behandelt die Übersetzung des Prioritätsbelegs und die Anwendung bestimmter Regeln auf Verfahren vor den ausgewählten Ämtern.