====== Frist für die internationale Recherche ====== Regel 42 der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) legt die Frist für die Erstellung des internationalen Recherchenberichts fest. **Regel 42.1 PCT** Die Frist für die Erstellung des internationalen Recherchenberichts oder für die in Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe a genannte Erklärung beträgt drei Monate seit dem Eingang des Recherchenexemplars bei der Internationalen Recherchenbehörde oder neun Monate seit dem Prioritätsdatum, je nachdem welche Frist später abläuft. ===== siehe auch ===== PCT, Teil B -> [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens#Teil B: Regeln zu Kapitel I des Vertrags|Regeln zu Kapitel I des Vertrags]] \\ Behandelt die Anforderungen an die internationale Patentanmeldung, einschließlich der Form und des Inhalts der Zusammenfassung.