====== Formerfordernisse des Berichts ====== Regel 70.15 a) der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt, dass die Formerfordernisse für den Bericht durch die Verwaltungsvorschriften geregelt werden. **Regel 70.15 a) PCT** Die Formerfordernisse für den Bericht werden durch die Verwaltungsvorschriften geregelt. ===== siehe auch ===== Regel 70.15 PCT -> [[Form und Titel des Berichts]] \\ Regelt die Form und den Titel des internationalen vorläufigen Prüfungsberichts.