====== Formblatt ====== Regel 53.1 der [[Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens|Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt die Anforderungen an das Formblatt für den Antrag. Regel 53.1(a) PCT -> [[Gestaltung des Formblatts]] \\ Beschreibt die Anforderungen an die Gestaltung des Formblatts. Regel 53.1(b) PCT -> [[Bereitstellung von Antragsformblättern für den Antrag auf internationale vorläufige Prüfung|Bereitstellung von Antragsformblättern]] \\ Regelt die Bereitstellung von vorgedruckten Antragsformblättern. ===== siehe auch ===== Regel 53 PCT -> [[Antrag auf internationale vorläufige Prüfung|Der Antrag]] \\ Regelt die Form und den Inhalt des Antrags auf internationale vorläufige Prüfung.