====== Form der Änderungen ====== Regel 66.8 der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt die Form der Änderungen. Regel 66.8(a) PCT -> [[Einreichung von Ersatzblättern]] \\ Beschreibt die Anforderungen an die Einreichung von Ersatzblättern bei Änderungen. Regel 66.8(b) PCT -> [[Streichung und geringfügige Änderungen]] \\ Regelt die Handhabung von Streichungen und geringfügigen Änderungen. Regel 66.8(c) PCT -> [[Änderung der Ansprüche]] \\ Beschreibt die Anforderungen an die Änderung der Ansprüche. ===== siehe auch ===== Regel 66 PCT -> [[Verfahren vor der mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragten Behörde]] \\ Beschreibt das Verfahren vor der mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragten Behörde.