====== Folgen der Nichterfüllung der Sprachanforderungen ====== Regel 55.3(d) der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens|Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt die Folgen, wenn die Sprachanforderungen nicht erfüllt werden. **Regel 55.3(d) PCT** Kommt der Anmelder der Aufforderung zur Einreichung einer Änderung in der erforderlichen Sprache nicht innerhalb der Frist nach Absatz c nach, so wird die Änderung für die Zwecke der internationalen vorläufigen Prüfung nicht berücksichtigt. Kommt der Anmelder der Aufforderung zur Einreichung eines in Absatz a genannten Begleitschreibens in der erforderlichen Sprache nicht innerhalb der Frist nach Absatz c nach, so braucht die betreffende Änderung für die Zwecke der internationalen vorläufigen Prüfung nicht berücksichtigt zu werden. ===== siehe auch ===== Regel 55.3 PCT -> [[Sprache und Übersetzung von Änderungen und Begleitschreiben]] \\ Beschreibt die Anforderungen an die Sprache und Übersetzung von Änderungen und Begleitschreiben.