====== Finanzen ====== Artikel 57 des [[Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens|Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt die finanziellen Bestimmungen des Verbands. Artikel 57 (1) PCT -> [[Haushaltsplan des Verbands]] \\ Beschreibt den Haushaltsplan des Verbands und die gemeinsamen Ausgaben. Artikel 57 (2) PCT -> [[Abstimmung der Haushaltspläne]] \\ Regelt die Abstimmung des Haushaltsplans mit anderen Verbänden. Artikel 57 (3) PCT -> [[Einnahmen des Verbands]] \\ Beschreibt die Einnahmen des Verbands im Haushaltsplan. Artikel 57 (4) PCT -> [[Festsetzung von Gebühren und Preisen]] \\ Regelt die Festsetzung von Gebühren und Preisen für Dienstleistungen. Artikel 57 (5) PCT -> [[Deckung von Defiziten]] \\ Beschreibt die Maßnahmen zur Deckung von Defiziten im Haushaltsplan. Artikel 57 (6) PCT -> [[Übernahme des Vorjahreshaushaltsplans]] \\ Regelt die Übernahme des Vorjahreshaushaltsplans bei Verzögerungen. Artikel 57 (7) PCT -> [[Betriebsmittelfonds]] \\ Beschreibt die Bildung und Verwaltung des Betriebsmittelfonds. Artikel 57 (8) PCT -> [[Vorschüsse durch den Sitzstaat]] \\ Regelt die Gewährung von Vorschüssen durch den Sitzstaat der Organisation. Artikel 57 (9) PCT -> [[Rechnungsprüfung]] \\ Beschreibt die Durchführung der Rechnungsprüfung durch Vertragsstaaten oder Prüfer. ===== siehe auch ===== PCT, Kapitel V -> [[Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens#Kapitel V: Verwaltungsbestimmungen|Verwaltungsbestimmungen]] \\ Regelt die Verwaltungsstrukturen und -verfahren des Verbands, einschließlich der Rolle der Versammlung und des Exekutivausschusses.