====== Fehlende Teile ====== Regel 20.5 der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt das Verfahren bei fehlenden Teilen der Beschreibung, der Ansprüche oder der Zeichnungen. **Regel 20.5 PCT** Verfahren bei fehlenden Teilen der Beschreibung, der Ansprüche oder der Zeichnungen. ===== siehe auch ===== Regel 20 PCT -> [[Internationales Anmeldedatum]] \\ Regelt die Bestimmungen zur Feststellung und Zuerkennung des internationalen Anmeldedatums.