====== Fälschlicherweise eingereichte Bestandteile und Teile ====== Regel 20.5bis der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt das Verfahren bei fälschlicherweise eingereichten Bestandteilen oder Teilen. **Regel 20.5bis PCT** Verfahren bei fälschlicherweise eingereichten Bestandteilen oder Teilen. ===== siehe auch ===== Regel 20 PCT -> [[Internationales Anmeldedatum]] \\ Regelt die Bestimmungen zur Feststellung und Zuerkennung des internationalen Anmeldedatums.