====== Existenz eines Haushaltsplans ====== Artikel 57 (1a) des [[Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens|Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt die Existenz eines Haushaltsplans für den Verband. **Artikel 57 (1a) PCT** Der Verband hat einen Haushaltsplan. ===== siehe auch ===== Artikel 57 (1) PCT -> [[Haushaltsplan des Verbands]] \\ Beschreibt den Haushaltsplan des Verbands und die gemeinsamen Ausgaben.