====== Der Exekutivausschuss ====== Artikel 54 des [[Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens|Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt die Zusammensetzung und Aufgaben des Exekutivausschusses. Artikel 54 (1) PCT -> [[Bildung des Exekutivausschusses]] \\ Beschreibt die Bildung des Exekutivausschusses durch die Versammlung. Artikel 54 (2) PCT -> [[Zusammensetzung des Exekutivausschusses]] \\ Regelt die Zusammensetzung des Exekutivausschusses und die Vertretung der Mitgliedstaaten. Artikel 54 (3) PCT -> [[Anzahl der Mitgliedstaaten]] \\ Beschreibt die Anzahl der Mitgliedstaaten im Exekutivausschuss. Artikel 54 (4) PCT -> [[Geographische Verteilung]] \\ Regelt die geographische Verteilung bei der Wahl der Mitglieder des Exekutivausschusses. Artikel 54 (5) PCT -> [[Amtsdauer und Wiederwahl]] \\ Beschreibt die Amtsdauer und die Möglichkeit der Wiederwahl der Mitglieder des Exekutivausschusses. Artikel 54 (6) PCT -> [[Aufgaben des Exekutivausschusses]] \\ Erläutert die Aufgaben und Befugnisse des Exekutivausschusses. Artikel 54 (7) PCT -> [[Tagungen des Exekutivausschusses]] \\ Regelt die Einberufung und Durchführung von Tagungen des Exekutivausschusses. Artikel 54 (8) PCT -> [[Stimmrecht und Quorum]] \\ Beschreibt das Stimmrecht und das Quorum im Exekutivausschuss. Artikel 54 (9) PCT -> [[Zulassung von Beobachtern]] \\ Regelt die Zulassung von Beobachtern zu den Sitzungen des Exekutivausschusses. Artikel 54 (10) PCT -> [[Geschäftsordnung des Exekutivausschusses]] \\ Der Exekutivausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung. ===== siehe auch ===== PCT, Kapitel V -> [[Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens#Kapitel V: Verwaltungsbestimmungen|Verwaltungsbestimmungen]] \\ Dieses Kapitel regelt die Verwaltungsstrukturen und -verfahren des Verbands, einschließlich der Rolle der Versammlung und des Exekutivausschusses.