====== Erstellung des Prüfungsberichts ====== Artikel 35 (1) des [[Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens|Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt die Erstellung des internationalen vorläufigen Prüfungsberichts innerhalb der vorgeschriebenen Frist und Form. **Artikel 35 (1) PCT** Der internationale vorläufige Prüfungsbericht wird innerhalb der vorgeschriebenen Frist und in der vorgeschriebenen Form erstellt. ===== siehe auch ===== Artikel 35 PCT -> [[Der internationale vorläufige Prüfungsbericht]] \\ Beschreibt die Erstellung und den Inhalt des internationalen vorläufigen Prüfungsberichts.