====== Erstellung des Berichts und Übermittlung an den Anmelder ====== Regel 44bis.1 der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt die Erstellung des internationalen vorläufigen Berichts zur Patentfähigkeit und dessen Übermittlung an den Anmelder. Regel 44bis.1(a) PCT -> [[Erstellung des Berichts]] \\ Beschreibt die Erstellung des Berichts durch das Internationale Büro für die Internationale Recherchenbehörde. Regel 44bis.1(b) PCT -> [[Titel und Hinweis im Bericht]] \\ Regelt den Titel und den Hinweis im internationalen vorläufigen Bericht zur Patentfähigkeit. Regel 44bis.1(c) PCT -> [[Übermittlung an den Anmelder]] \\ Beschreibt die Übermittlung des Berichts an den Anmelder. ===== siehe auch ===== Regel 44bis PCT -> [[Internationaler vorläufiger Bericht der Internationalen Recherchenbehörde zur Patentfähigkeit]] \\ Beschreibt die Erstellung, Übermittlung und Übersetzung des internationalen vorläufigen Berichts zur Patentfähigkeit.