====== Ersatzblätter und Begleitschreiben ====== Regel 70.16 a) der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) legt fest, welche Ersatzblätter und Begleitschreiben dem internationalen vorläufigen Prüfungsbericht als Anlage beizufügen sind. **Regel 70.16 a) PCT** Die folgenden Ersatzblätter und Begleitschreiben sind dem Bericht als Anlage beizufügen: i) jedes Ersatzblatt nach Regel 66.8 mit Änderungen nach Artikel 34 und jedes Begleitschreiben nach Regel 66.8 Absatz a, Regel 66.8 Absatz b bzw. der gemäß Regel 66.8 Absatz c geltenden Regel 46.5 Absatz b; ii) jedes Ersatzblatt nach Regel 46.5 mit Änderungen nach Artikel 19 und jedes Begleitschreiben nach Regel 46.5; iii) jedes Ersatzblatt nach der gemäß Regel 91.2 geltenden Regel 26.4 mit der Berichtigung eines offensichtlichen Fehlers, der diese Behörde nach Regel 91.1 Absatz b Ziffer iii zugestimmt hat, und jedes Begleitschreiben nach der gemäß Regel 91.2 geltenden Regel 26.4; sofern das betreffende Ersatzblatt nicht durch ein später eingereichtes Ersatzblatt oder eine Änderung, die zum Fortfall eines ganzen Blattes nach Regel 66.8 Absatz b führt, überholt ist oder als überholt gilt; iv) wenn der Bericht eine Angabe nach Regel 70.2 Absatz e enthält, jedes Blatt oder Schreiben, das sich auf die Berichtigung eines offensichtlichen Fehlers bezieht, die nach Regel 66.4bis nicht berücksichtigt wird. ===== siehe auch ===== Regel 70.16 PCT -> [[Anlagen zum Bericht]] \\ Beschreibt die Anlagen, die dem internationalen vorläufigen Prüfungsbericht beigefügt werden müssen.