====== Erklärung zur Inanspruchnahme von Prioritäten ====== Artikel 8 (1) des [[Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens|Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) erklärt, dass eine internationale Anmeldung eine Erklärung zur Inanspruchnahme der Priorität früherer Anmeldungen enthalten kann. **Artikel 8 (1) PCT** Die internationale Anmeldung kann eine Erklärung der in der Ausführungsordnung näher bestimmten Art enthalten, mit der die Priorität einer oder mehrerer in einem oder für einen Mitgliedstaat der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums eingereichter früherer Anmeldungen beansprucht wird. ===== siehe auch ===== Artikel 8 PCT -> [[Inanspruchnahme von Prioritäten|Die Inanspruchnahme von Prioritäten]] \\ Beschreibt die Möglichkeit und die Bedingungen zur Inanspruchnahme von Prioritäten in internationalen Anmeldungen.