====== Ergänzende internationale Recherchen ====== Regel 45bis der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt die Verfahren und Anforderungen für ergänzende internationale Recherchen. Regel 45bis.1 PCT -> [[Antrag auf eine ergänzende Recherche]] \\ Beschreibt den Antrag auf eine ergänzende internationale Recherche und die damit verbundenen Anforderungen. Regel 45bis.2 PCT -> [[Bearbeitungsgebühr für die ergänzende Recherche]] \\ Regelt die Bearbeitungsgebühr für den Antrag auf eine ergänzende internationale Recherche. Regel 45bis.3 PCT -> [[Gebühr für die ergänzende Recherche]] \\ Beschreibt die Gebühr für die Durchführung der ergänzenden internationalen Recherche. Regel 45bis.4 PCT -> [[Prüfung des Antrags und Mängelbeseitigung]] \\ Regelt die Prüfung des Antrags auf eine ergänzende Recherche, die Mängelbeseitigung und die Übermittlung an die zuständige Behörde. Regel 45bis.5 PCT -> [[Beginn, Grundlage und Umfang der ergänzenden Recherche]] \\ Beschreibt den Beginn, die Grundlage und den Umfang der ergänzenden internationalen Recherche. Regel 45bis.6 PCT -> [[Einheitlichkeit der Erfindung bei der ergänzenden internationalen Recherche]] \\ Regelt die Einheitlichkeit der Erfindung bei der ergänzenden internationalen Recherche. Regel 45bis.7 PCT -> [[Ergänzender internationaler Recherchenbericht]] \\ Beschreibt die Erstellung des ergänzenden internationalen Recherchenberichts. Regel 45bis.8 PCT -> [[Übermittlung und Wirkung des ergänzenden Berichts]] \\ Regelt die Übermittlung und die Wirkung des ergänzenden internationalen Recherchenberichts. Regel 45bis.9 PCT -> [[Zuständige Internationale Recherchenbehörden]] \\ Beschreibt die Zuständigkeit der Internationalen Recherchenbehörden für ergänzende internationale Recherchen. ===== siehe auch ===== PCT, Teil B -> [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens#Teil B: Regeln zu Kapitel I des Vertrags|Regeln zu Kapitel I des Vertrags]] \\ Behandelt die Anforderungen an die internationale Patentanmeldung, einschließlich der Form und des Inhalts der Zusammenfassung.