====== Erfordernis von Begleitschreiben und Unterschriften ====== Regel 92.1 der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt die Erfordernisse von Begleitschreiben und Unterschriften im Schriftverkehr. Regel 92.1 a) PCT -> [[Begleitschreiben und Unterschriftserfordernis]] \\ Beschreibt das Erfordernis von Begleitschreiben und Unterschriften. Regel 92.1 b) PCT -> [[Nachholung von Versäumnissen]] \\ Regelt die Nachholung von Versäumnissen bei fehlenden Begleitschreiben oder Unterschriften. Regel 92.1 c) PCT -> [[Berücksichtigung von Schriftstücken trotz Versäumnis]] \\ Beschreibt die Berücksichtigung von Schriftstücken trotz Versäumnis. ===== siehe auch ===== Regel 92 PCT -> [[Schriftverkehr]] \\ Regelt den Schriftverkehr im Rahmen des PCT-Verfahrens.