====== Erfordernis der Einheitlichkeit der Erfindung ====== Regel 13.1 der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) definiert das Erfordernis der Einheitlichkeit der Erfindung. **Regel 13.1 PCT** Die internationale Anmeldung darf sich nur auf eine Erfindung oder eine Gruppe von Erfindungen beziehen, die so zusammenhängen, dass sie eine einzige allgemeine erfinderische Idee verwirklichen. ===== siehe auch ===== Regel 13 PCT -> [[Einheitlichkeit der Erfindung]] \\ Legt die Anforderungen an die Einheitlichkeit der Erfindung in internationalen Anmeldungen fest.