====== Erforderlichkeit von Zeichnungen ====== Artikel 7 (1) des [[Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens|Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) erläutert, wann Zeichnungen für das Verständnis der Erfindung notwendig sind. **Artikel 7 (1) PCT** Zeichnungen sind vorbehaltlich des Absatzes 2 Ziffer ii erforderlich, wenn sie für das Verständnis der Erfindung notwendig sind. ===== siehe auch ===== Artikel 7 PCT -> [[Zeichnungen|Die Zeichnungen]] \\ Beschreibt die Anforderungen an Zeichnungen in internationalen Anmeldungen.