====== Erfinderische Tätigkeit ====== ''Für die Zwecke der internationalen vorläufigen Prüfung gilt eine beanspruchte Erfindung als auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhende, wenn sie für einen Fachmann nach dem [[Stand der Technik]], wie er in der Ausführungsordnung umschrieben ist, nicht zu dem vorgeschriebenen maßgeblichen Zeitpunkt als naheliegend anzusehen ist.''(A 33 III PCT) ===== siehe auch =====