====== Entstehung der Verwaltungsvorschriften ====== Regel 89.2 der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt die Entstehung der Verwaltungsvorschriften. Regel 89.2(a) PCT -> [[Ausarbeitung und Erlass durch den Generaldirektor]] \\ Beschreibt die Ausarbeitung und den Erlass der Verwaltungsvorschriften durch den Generaldirektor. Regel 89.2(b) PCT -> [[Änderung der Verwaltungsvorschriften]] \\ Regelt die Änderung der Verwaltungsvorschriften durch den Generaldirektor. Regel 89.2(c) PCT -> [[Aufforderung zur Änderung durch die Versammlung]] \\ Beschreibt die Möglichkeit der Aufforderung zur Änderung durch die Versammlung. ===== siehe auch ===== Regel 89 PCT -> [[Verwaltungsvorschriften]] \\ Regelt den Umfang, die Entstehung und den Erlass von Verwaltungsvorschriften.