====== Entschuldigung von Fristüberschreitungen und Verlängerung von Fristen ====== Regel 82quater der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt die Entschuldigung von Fristüberschreitungen und die Verlängerung von Fristen. Regel 82quater.1 PCT -> [[Entschuldigung von Fristüberschreitungen]] \\ Beschreibt die Bedingungen, unter denen Fristüberschreitungen entschuldigt werden können. Regel 82quater.2 PCT -> [[Nichtverfügbarkeit elektronischer Kommunikationsmittel im Amt]] \\ Regelt die Entschuldigung von Fristüberschreitungen aufgrund der Nichtverfügbarkeit elektronischer Kommunikationsmittel. Regel 82quater.3 PCT -> [[Verlängerung von Fristen aufgrund einer allgemeinen Störung]] \\ Regelt die Verlängerung von Fristen aufgrund einer allgemeinen Störung. ===== siehe auch ===== PCT, Teil D -> [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens#Teil D: Regeln zu Kapitel III des Vertrags|Regeln zu Kapitel III des Vertrags]] \\ Behandelt die Zeitrechnung und die Berechnung von Fristen im Rahmen des PCT-Verfahrens.