====== Entschuldigung von Fristüberschreitungen ====== Artikel 48 (2) des [[Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens|Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) erläutert die Möglichkeiten der Vertragsstaaten, Fristüberschreitungen zu entschuldigen, und beschreibt die nationalen Regelungen dazu. Artikel 48 (2a) PCT -> [[Nationale Entschuldigungsregelungen]] \\ Beschreibt, dass Vertragsstaaten Fristüberschreitungen entschuldigen können, wenn nationale Gründe vorliegen. Artikel 48 (2b) PCT -> [[Weitere Entschuldigungsgründe]] \\ Erlaubt Vertragsstaaten, Fristüberschreitungen auch aus anderen Gründen zu entschuldigen. Regel 82quater.1 der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt die Bedingungen, unter denen Fristüberschreitungen entschuldigt werden können. Regel 82quater.1(a) PCT -> [[Beweis für die Ursache der Fristüberschreitung]] \\ Beschreibt die Anforderungen an den Beweis für die Ursache der Fristüberschreitung. Regel 82quater.1(b) PCT -> [[Frist für den Nachweis der Fristüberschreitung]] \\ Regelt die Frist für den Nachweis der Fristüberschreitung. Regel 82quater.1(c) PCT -> [[Nichtberücksichtigung der Entschuldigung durch Bestimmungs- oder ausgewählte Ämter]] \\ Beschreibt die Bedingungen, unter denen eine Entschuldigung der Fristüberschreitung nicht berücksichtigt werden muss. Regel 82quater.1(d) PCT -> [[Verzicht auf Nachweise durch Ämter oder Behörden]] \\ Regelt den Verzicht auf Nachweise durch Ämter oder Behörden. ===== siehe auch ===== Artikel 48 PCT -> [[Überschreitung bestimmter Fristen]] \\ Beschreibt die Bedingungen, unter denen Fristüberschreitungen entschuldigt werden können. Regel 82quater PCT -> [[Entschuldigung von Fristüberschreitungen und Verlängerung von Fristen]] \\ Regelt die Entschuldigung von Fristüberschreitungen und die Verlängerung von Fristen.