====== Elemente der Veröffentlichung ====== Regel 48.2(a) der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt die Elemente, die in der internationalen Veröffentlichung enthalten sind. **Regel 48.2(a) PCT** Die internationale Veröffentlichung umfasst die internationale Anmeldung und den internationalen Recherchenbericht oder die Erklärung nach Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe a. ===== siehe auch ===== Regel 48 PCT -> [[Internationale Veröffentlichung]] \\ Beschreibt die Verfahren und Anforderungen für die internationale Veröffentlichung von Anmeldungen.