====== Einreichung von Änderungsvorschlägen ====== Artikel 61 (1)(a) des [[Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens|Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt, wer Vorschläge zur Änderung bestimmter Artikel einreichen kann. **Artikel 61 (1)(a) PCT** Vorschläge für die Änderung der Artikel 53 Absätze 5, 9 und 11, Artikel 54, Artikel 55 Absätze 4 bis 8, Artikel 56 und Artikel 57 können von jedem Mitgliedstaat der Versammlung, vom Exekutivausschuß oder vom Generaldirektor unterbreitet werden. ===== siehe auch ===== Artikel 61 (1) PCT -> [[Vorschläge zur Änderung]] \\ Beschreibt, wie Vorschläge zur Änderung bestimmter Artikel eingereicht werden können.