====== Einreichung internationaler Anmeldungen in elektronischer Form ====== Regel 89bis.1 a) der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt die Möglichkeit zur Einreichung internationaler Anmeldungen in elektronischer Form. **Regel 89bis.1 a) PCT** Internationale Anmeldungen können vorbehaltlich der Absätze b bis e in elektronischer Form oder mit elektronischen Mitteln gemäß den Verwaltungsvorschriften eingereicht und bearbeitet werden mit der Maßgabe, daß jedes Anmeldeamt die Einreichung internationaler Anmeldungen auf Papier gestatten muß. ===== siehe auch ===== Regel 89bis.1 PCT -> [[Internationale Anmeldungen in elektronischer Form]] \\ Regelt die Einreichung und Bearbeitung internationaler Anmeldungen in elektronischer Form.