====== Einreichung internationaler Anmeldungen ====== Artikel 3 (1) des [[Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens|Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) erklärt, dass Anmeldungen zum Schutz von Erfindungen in jedem der Vertragsstaaten als internationale Anmeldungen eingereicht werden können. **Artikel 3 (1) PCT** Anmeldungen zum Schutz von Erfindungen in jedem der Vertragsstaaten können als internationale Anmeldungen im Sinne dieses Vertrags eingereicht werden. ===== siehe auch ===== Artikel 3 PCT -> [[internationale Anmeldung|Die internationale Anmeldung]] \\ Beschreibt die Anforderungen und Bedingungen für die Einreichung einer internationalen Anmeldung.