====== Einreichung in der Veröffentlichungssprache ====== Regel 55.3(a) der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens|Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt die Anforderungen an die Einreichung von Änderungen und Begleitschreiben in der Veröffentlichungssprache. **Regel 55.3(a) PCT** Ist die internationale Anmeldung in einer anderen Sprache als der Veröffentlichungssprache eingereicht worden, so sind vorbehaltlich des Absatzes b Änderungen nach Artikel 34 sowie Begleitschreiben nach Regel 66.8 Absatz a, Regel 66.8 Absatz b und der gemäß Regel 66.8 Absatz c geltenden Regel 46.5 Absatz b in der Veröffentlichungssprache einzureichen. ===== siehe auch ===== Regel 55.3 PCT -> [[Sprache und Übersetzung von Änderungen und Begleitschreiben]] \\ Beschreibt die Anforderungen an die Sprache und Übersetzung von Änderungen und Begleitschreiben.