====== Einreichung der Änderungen ====== Regel 46.2 der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt, wo die Änderungen einzureichen sind. **Regel 46.2 PCT** Änderungen nach Artikel 19 sind unmittelbar beim Internationalen Büro einzureichen. ===== siehe auch ===== Regel 46 PCT -> [[Änderung von Ansprüchen vor dem Internationalen Büro]] \\ Beschreibt die Verfahren und Anforderungen für Änderungen von Ansprüchen vor dem Internationalen Büro.