====== Einheitlichkeit der Erfindung und zusätzliche Gebühren ====== Artikel 17 (3) des [[Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens|Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) erläutert die Anforderungen an die Einheitlichkeit der Erfindung und die Erhebung zusätzlicher Gebühren. Artikel 17 (3)(a) PCT -> [[Aufforderung zur Zahlung zusätzlicher Gebühren]] \\ Erklärt die Aufforderung zur Zahlung zusätzlicher Gebühren bei fehlender Einheitlichkeit. Artikel 17 (3)(b) PCT -> [[Rechtswirkungen bei Nichtzahlung zusätzlicher Gebühren]] \\ Beschreibt die Rechtswirkungen, wenn zusätzliche Gebühren nicht gezahlt werden. ===== siehe auch ===== Artikel 17 PCT -> [[Verfahren vor der Internationalen Recherchenbehörde]] \\ Beschreibt das Verfahren vor der Internationalen Recherchenbehörde.