====== Einbeziehung aller technischen Sachgebiete ====== Regel 33.2(a) der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt die Einbeziehung aller technischen Sachgebiete in die internationale Recherche. **Regel 33.2(a) PCT** Die internationale Recherche bezieht alle technischen Sachgebiete ein und wird auf der Basis des gesamten Prüfstoffs durchgeführt, der die Erfindung betreffendes Material enthalten könnte. ===== siehe auch ===== Regel 33.2 PCT -> [[Bei der internationalen Recherche zu berücksichtigende Sachgebiete]] \\ Beschreibt die Sachgebiete, die bei der internationalen Recherche berücksichtigt werden müssen.