====== Durchführung der Mitteilung durch das Internationale Büro ====== Regel 61.2(a) der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt die Durchführung der Mitteilung durch das Internationale Büro. **Regel 61.2(a) PCT** Die in Artikel 31 Absatz 7 vorgesehene Mitteilung wird durch das Internationale Büro vorgenommen. ===== siehe auch ===== Regel 61.2 PCT -> [[Mitteilung an die ausgewählten Ämter]] \\ Regelt die Mitteilung an die ausgewählten Ämter.