====== Durchführung der internationalen Recherche ====== Artikel 15 (1) des [[Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens|Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) erklärt, dass für jede internationale Anmeldung eine internationale Recherche durchgeführt wird. **Artikel 15 (1) PCT** Für jede internationale Anmeldung wird eine internationale Recherche durchgeführt. Artikel 16 (1) des [[Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens|Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) erklärt, dass die internationale Recherche von einer Internationalen Recherchenbehörde durchgeführt wird. **Artikel 16 (1) PCT** Die internationale Recherche wird von der Internationalen Recherchenbehörde durchgeführt, die entweder ein nationales Amt sein kann oder eine zwischenstaatliche Organisation, wie das Internationale Patentinstitut, zu deren Aufgabe die Erstellung von dokumentarischen Recherchenberichten über den Stand der Technik für Erfindungen gehört, die Gegenstand von Patentanmeldungen sind. ===== siehe auch ===== Artikel 15 PCT -> [[internationale Recherche|Die internationale Recherche]] \\ Beschreibt die Durchführung und den Zweck der internationalen Recherche. Artikel 16 PCT -> [[Internationale Recherchenbehörde|Die Internationale Recherchenbehörde]] \\ Beschreibt die Rolle und Einsetzung der Internationalen Recherchenbehörde.