====== Definition von "Amt" ====== Regel 96.2 a) der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt die Definition von "Amt" im Kontext der Regel. **Regel 96.2 a) PCT** Im Sinne dieser Regel bedeutet "Amt" das Anmeldeamt (einschließlich des als Anmeldeamt handelnden Internationalen Büros), die Internationale Recherchenbehörde, eine für die ergänzende Recherche bestimmte Behörde, die mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragte Behörde oder das Internationale Büro. ===== siehe auch ===== Regel 96.2 PCT -> [[Überweisung von Gebühren]] \\ Regelt die Mitteilung über den Erhalt von Gebühren und die Überweisung von Gebühren.