====== Definition des Standes der Technik ====== Regel 64.1(a) der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt, was als Stand der Technik gilt. **Regel 64.1(a) PCT** Für die Anwendung des Artikels 33 Absätze 2 und 3 wird alles, was der Öffentlichkeit irgendwo in der Welt durch schriftliche Offenbarung (unter Einschluß von Zeichnungen und anderen Darstellungen) vor dem maßgeblichen Zeitpunkt zugänglich war, zum Stand der Technik gerechnet. ===== siehe auch ===== Regel 64.1 PCT -> [[Stand der Technik]] \\ Beschreibt, was als Stand der Technik für die internationale vorläufige Prüfung gilt.