====== Deckung von Defiziten ====== Artikel 57 (5) des [[Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens|Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt die Maßnahmen zur Deckung von Defiziten im Haushaltsplan. Artikel 57 (5a) PCT -> [[Zuschüsse zur Defizitdeckung]] \\ Beschreibt die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Defizitdeckung. Artikel 57 (5b) PCT -> [[Festsetzung der Zuschusshöhe]] \\ Regelt die Festsetzung der Höhe der Zuschüsse durch die Versammlung. Artikel 57 (5c) PCT -> [[Vorläufige Abdeckung von Defiziten]] \\ Beschreibt die Möglichkeit der vorläufigen Abdeckung von Defiziten. Artikel 57 (5d) PCT -> [[Rückzahlung von Zuschüssen]] \\ Regelt die Rückzahlung von geleisteten Zuschüssen. Artikel 57 (5e) PCT -> [[Stimmrechtsausübung bei Zahlungsverzug]] \\ Beschreibt die Auswirkungen von Zahlungsverzug auf die Stimmrechtsausübung. ===== siehe auch ===== Artikel 57 PCT -> [[Finanzen]] \\ Beschreibt die finanziellen Bestimmungen des Verbands.