====== Daten im Bericht ====== Regel 70.4 der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) bestimmt die Daten, die im internationalen vorläufigen Prüfungsbericht angegeben werden müssen. **Regel 70.4 PCT** In dem Bericht werden angegeben: i) das Datum der Einreichung des Antrags und ii) das Datum des Berichts; dieses Datum ist das Datum, an welchem der Bericht fertiggestellt worden ist. ===== siehe auch ===== Regel 70 PCT -> [[Internationaler vorläufiger Prüfungsbericht]] \\ Regelt die Erstellung und den Inhalt des internationalen vorläufigen Prüfungsberichts.