====== Darstellung des Maßstabs ====== Regel 11.13 (d) der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt die Darstellung des Maßstabs in Zeichnungen. **Regel 11.13 (d) PCT** Wenn in Ausnahmefällen der Maßstab in einer Zeichnung angegeben wird, so ist er zeichnerisch darzustellen. ===== siehe auch ===== Regel 11.13 PCT -> [[Besondere Bestimmungen für Zeichnungen]] \\ Definiert die besonderen Anforderungen für Zeichnungen in internationalen Anmeldungen.