====== Blatt ====== Regel 86 der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt den Inhalt und die Veröffentlichung des Blattes im Rahmen des PCT-Verfahrens. Regel 86.1 PCT -> [[Inhalt des Blattes]] \\ Beschreibt den Inhalt des Blattes. Regel 86.2 PCT -> [[Sprachen, Form und Art der Veröffentlichung]] \\ Regelt die Sprachen, Form und Art der Veröffentlichung des Blattes. Regel 86.3 PCT -> [[Erscheinungsfolge]] \\ Beschreibt die Festlegung der Erscheinungsfolge des Blattes. Regel 86.4 PCT -> [[Verkauf]] \\ Regelt den Verkauf des Blattes. Regel 86.5 PCT -> [[Titel]] \\ Beschreibt die Festlegung des Titels des Blattes. Regel 86.6 PCT -> [[Weitere Einzelheiten]] \\ Regelt weitere Einzelheiten, die das Blatt betreffen. ===== siehe auch ===== PCT, Teil E -> [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens#Teil E: Regeln zu Kapitel V des Vertrags|Regeln zu Kapitel V des Vertrags]] \\ Behandelt die Kosten der Delegationen und das Verfahren bei fehlendem Quorum in der Versammlung.