====== Bezugnahme auf Artikel 21 Absatz 6 ====== Regel 9.3 der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) klärt die Bedeutung von "herabsetzenden Äußerungen" im Kontext von Artikel 21 Absatz 6. **Regel 9.3 PCT** Der Ausdruck “herabsetzende Äußerungen” in Artikel 21 Absatz 6 hat die in Regel 9.1 Ziffer iii festgelegte Bedeutung. ===== siehe auch ===== Regel 9 PCT -> [[Nicht zu verwendende Ausdrücke usw.]] \\ Legt fest, welche Ausdrücke und Zeichnungen in internationalen Anmeldungen nicht verwendet werden dürfen.