====== Bezeichnung durch die Recherchenbehörde ====== Regel 49.5(k) der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt die Bezeichnung durch die Internationale Recherchenbehörde. **Regel 49.5(k) PCT** Hat die Internationale Recherchenbehörde nach Regel 37.2 eine Bezeichnung festgesetzt, so hat die Übersetzung die von der Behörde festgesetzte Bezeichnung zu enthalten. ===== siehe auch ===== Regel 49.5 PCT -> [[Inhalt und äußere Form der Übersetzung]] \\ Regelt den Inhalt und die äußere Form der Übersetzung der internationalen Anmeldung.