====== Bezeichnung der Erfindung ====== Regel 4.3 der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) legt die Anforderungen an die Bezeichnung der Erfindung fest. **Regel 4.3 PCT** Die Bezeichnung der Erfindung ist kurz (vorzugsweise zwei bis sieben Wörter, wenn in englischer Sprache abgefasst oder in die englische Sprache übersetzt) und genau zu fassen. ===== siehe auch ===== Regel 4 PCT -> [[Antrag (Inhalt)|Der Antrag (Inhalt)]] \\ Regelt den vorgeschriebenen und wahlweisen Inhalt des Antrags, einschließlich der Bezeichnung der Erfindung und der Bestimmung von Staaten.