====== Betrag und Überweisung ====== Regel 57.2 der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens|Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt den Betrag der Bearbeitungsgebühr und die Überweisung. Regel 57.2(a) PCT -> [[Höhe der Bearbeitungsgebühr]] \\ Beschreibt die Festlegung der Höhe der Bearbeitungsgebühr. Regel 57.2(b) PCT -> [[Vorgeschriebene Währung]] \\ Regelt die Währung, in der die Bearbeitungsgebühr zu zahlen ist. Regel 57.2(c) PCT -> [[Überweisung in Schweizer Franken]] \\ Beschreibt die Überweisung der Bearbeitungsgebühr in Schweizer Franken. Regel 57.2(d) PCT -> [[Umrechnung und Überweisung in anderen Währungen]] \\ Regelt die Umrechnung und Überweisung der Bearbeitungsgebühr in anderen Währungen. ===== siehe auch ===== Regel 57 PCT -> [[Bearbeitungsgebühr]] \\ Regelt die Bearbeitungsgebühr für den Antrag auf internationale vorläufige Prüfung.