====== Bestimmungen der Verwaltungsvorschriften ====== Regel 89.1(a) der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt die Bestimmungen, die in den Verwaltungsvorschriften enthalten sind. **Regel 89.1(a) PCT** Die Verwaltungsvorschriften enthalten Bestimmungen, i) die Angelegenheiten betreffen, hinsichtlich derer diese Ausführungsordnung ausdrücklich auf diese Richtlinien Bezug nimmt, ii) die Einzelheiten für die Anwendung dieser Ausführungsordnung betreffen. ===== siehe auch ===== Regel 89.1 PCT -> [[Umfang der Verwaltungsvorschriften]] \\ Beschreibt den Umfang der Verwaltungsvorschriften.