====== Bestätigung der Einbeziehung von Bestandteilen und Teilen durch Verweis ====== Regel 20.6 der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt das Verfahren zur Bestätigung der Einbeziehung von Bestandteilen und Teilen durch Verweis. **Regel 20.6 PCT** Verfahren zur Bestätigung der Einbeziehung von Bestandteilen und Teilen durch Verweis. ===== siehe auch ===== Regel 20 PCT -> [[Internationales Anmeldedatum]] \\ Regelt die Bestimmungen zur Feststellung und Zuerkennung des internationalen Anmeldedatums.