====== Besondere Bestimmungen für Zeichnungen ====== Regel 11.13 der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) definiert die besonderen Anforderungen für Zeichnungen in internationalen Anmeldungen. Regel 11.13 (a) PCT -> [[Ausführung der Zeichnungen]] \\ Beschreibt die Anforderungen an die Ausführung der Zeichnungen. Regel 11.13 (b) PCT -> [[Kennzeichnung von Querschnitten]] \\ Regelt die Kennzeichnung von Querschnitten in Zeichnungen. Regel 11.13 (c) PCT -> [[Maßstab und Klarheit der Zeichnungen]] \\ Definiert die Anforderungen an den Maßstab und die Klarheit der Zeichnungen. Regel 11.13 (d) PCT -> [[Darstellung des Maßstabs]] \\ Beschreibt die Darstellung des Maßstabs in Zeichnungen. Regel 11.13 (e) PCT -> [[Zahlen, Buchstaben und Bezugslinien]] \\ Regelt die Verwendung von Zahlen, Buchstaben und Bezugslinien in Zeichnungen. Regel 11.13 (f) PCT -> [[Linienführung in Zeichnungen]] \\ Beschreibt die Anforderungen an die Linienführung in Zeichnungen. Regel 11.13 (g) PCT -> [[Verhältnis der Abbildungsteile]] \\ Definiert das Verhältnis der Abbildungsteile zueinander. Regel 11.13 (h) PCT -> [[Größe von Ziffern und Buchstaben]] \\ Legt die Mindestgröße von Ziffern und Buchstaben in Zeichnungen fest. Regel 11.13 (i) PCT -> [[Anordnung von Abbildungen]] \\ Regelt die Anordnung von Abbildungen auf Zeichnungsblättern. Regel 11.13 (j) PCT -> [[Format der Abbildungen]] \\ Beschreibt das Format der Abbildungen auf Zeichnungsblättern. Regel 11.13 (k) PCT -> [[Numerierung der Abbildungen]] \\ Regelt die Numerierung der Abbildungen in Zeichnungen. Regel 11.13 (l) PCT -> [[Bezugszeichen in Zeichnungen]] \\ Beschreibt die Verwendung von Bezugszeichen in Zeichnungen. Regel 11.13 (m) PCT -> [[Einheitlichkeit der Bezugszeichen]] \\ Erfordert die einheitliche Verwendung von Bezugszeichen in der gesamten Anmeldung. Regel 11.13 (n) PCT -> [[Zusammenstellung der Bezugszeichen]] \\ Empfiehlt die Erstellung einer Zusammenstellung der Bezugszeichen. ===== siehe auch ===== Regel 11 PCT -> [[Bestimmungen über die äußere Form der internationalen Anmeldung]] \\ Legt die Anforderungen an die äußere Form der internationalen Anmeldung fest.