====== Beschlussfassung über Änderungen ====== Artikel 61 (2) des [[Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens|Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt, wie Änderungen durch die Versammlung beschlossen werden. Artikel 61 (2)(a) PCT -> [[Beschluss der Versammlung]] \\ Beschreibt, dass Änderungen durch die Versammlung beschlossen werden. Artikel 61 (2)(b) PCT -> [[Erforderliche Stimmenmehrheit]] \\ Regelt die erforderliche Stimmenmehrheit für den Beschluss. ===== siehe auch ===== Artikel 61 PCT -> [[Änderung einzelner Bestimmungen des Vertrags]] \\ Beschreibt das Verfahren zur Änderung bestimmter Vertragsbestimmungen.