====== Beschluss der Versammlung ====== Artikel 61 (2)(a) des [[Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens|Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt, dass Änderungen durch die Versammlung beschlossen werden. **Artikel 61 (2)(a) PCT** Änderungen der in Absatz 1 genannten Artikel werden durch die Versammlung beschlossen. ===== siehe auch ===== Artikel 61 (2) PCT -> [[Beschlussfassung über Änderungen]] \\ Regelt, wie Änderungen durch die Versammlung beschlossen werden.