====== Beschluss der Revisionskonferenz ====== Artikel 60 (2) des [[Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens|Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt, dass die Einberufung einer Revisionskonferenz von der Versammlung beschlossen wird. **Artikel 60 (2) PCT** Die Einberufung einer Revisionskonferenz wird von der Versammlung beschlossen. ===== siehe auch ===== Artikel 60 PCT -> [[Revision des Vertrags]] \\ Regelt die Revision des Vertrags durch eine besondere Konferenz.